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Vernehmlassung zur Änderung des Fachhochschulgesetzes

Mit dem Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz des Bundes (HFKG) entfällt die Anerkennung der Zürcher Fachhochschule ZFH durch den Bund. Neu werden sich die einzelnen Hochschulen eigenständig akkreditieren lassen. Sie erhalten vom Bund direkt die beitragsrechtliche Anerkennung. Deshalb soll die ZFH aufgehoben werden. Der fh-zh wird die Änderung des Fachochschulgesetzes zum Anlass nehmen, sich für die Mitwirkungsrechte der Dozierenden und Wissenschaftlichen Mitarbeitenden einzusetzen.

Vernehmlassung zur Änderung des Fachhochschulgesetzes (FaHG): Auflösung der "Zürcher Fachhochschule"

Der fh-zh verfolgte die Erarbeitung der neuen PVF seit 9 Jahren sehr aktiv. Die neue PVF ist bis heute nicht erlassen und schon gar nicht in Kraft. Der Kanton – insbesondere die Bildungsdirektorin und das Hochschulamt – halten den gesamten Inhalt der PVF bis heute für die Öffentlichkeit unter Verschluss. Nur gerade die Rektoren der drei Fachhochschulen kennen den Inhalt der neuen PVF. Diese verbreiten die 'künftigen' Inhalte nach Belieben an die Departementsleitungen, welche voreilig unkoordinierte Umsetzungspläne schmieden. Es wäre nun Sache der Hochschulversammlungen der jeweiligen Hochschule, bei der Hochschulleitung zu intervenieren, um Auswüchse, Fehlentwicklungen und voreilige Aktionen zu unterbinden. Im Gegensatz zum fh-zh kennen die Hochschulversammlungen mehr vom PVF-Entwurf. Sie erhielten Einblick in die Version, die dem Kantonsrat gezeigt wurde. Sie wurden aber zu Stillschweigen verpflichtet. Die neuste Version ist auch den Hochschulversammlungen noch nicht bekannt. Der fh-zh bleibt auf ausdrückliches Geheiss der Bildungsdirektorin aussen vor. Alle Bemühungen scheiterten, die Inhalte der neuen PVF zu erfahren.

Die Änderungen des Fachhochschulgesetzes, welche der Kantonsrat beschlossen hat, betreffen nur einen Teil des gesamten Pakets. Wesentliche Inhalte liegen in der für uns nicht zugänglichen Verordnung (PVF). Der fh-zh schaffte es aber, dass eine Zweierdelegation Ende Februar 2020 bei der vorberatenden Kommission des Kantonsrats die Anliegen des fh-zh vorbringen durfte. Der Kantonsrat hat dann auch kleine Korrekturen gegen den Willen der Bildungsdirektorin vorgenommen. So wurde die Bildungsdirektorin verpflichtet, Bandbreitenbeschäftigungsgrade nur in ganz spezifischen Bereichen zuzulassen. Laut Aussage einer langjährigen Kantonsrätin ist es auch wichtig, was in der Debatte gesagt wird. Das Protokoll der Debatte habe auch eine Verbindichkeit für die Verordnung und die Umsetzung der PVF. Der fh-zh hat gute Kontakte zu einigen Kantonsrätinnen und -räten und diese konnten die Argumente des fh-zh in der Debatte gut einbringen.

Die Änderungen des Fachhochschulgesetzes, welche für den Neuerlass der PVF nötig waren, sind am 22. Februar 2021 vom Kantonsrat endgültig beschlossen. Am 5. März 2021 erfolgte die Publikation der Gesetzesänderung im Amtsblatt des Kantons Zürich. Damit begann die Referendumsfrist zu laufen. Am 4. Mai 2021 läuft diese nun ab. Erst darnach darf der Regierungsrat die PVF erlassen. Bevor diese in Kraft tritt, gibt es noch eine Rekursfrist für die Inhalte der PVF. Der fh-zh geht davon aus, dass die Inkraftsetzung der PVF per 1. Januar 2022 erfolgt.

Im letzten November hatte die Vizepräsidentin vom fh-zh ein Gespräch mit der Chefin des Hochschulamts. Bei dieser Gelegenheit bat der fh-zh die Chefin des Hochschulamtes, die Inkraftsetzung der PVF nicht zu früh anzusetzen, damit genügend Zeit für die Umsetzungsplanung besteht. Leider hat aber die Umsetzungshektik in den einzelnen Schulen schon voreilig begonnen. Der fh-zh steht dieser Entwicklung skeptisch und machtlos gegenüber. 

 

Weitergehende Quellen:

https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2019/eigenstaendigere-positionierung-der-zuercher-fachhochschulen.html

https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/vernehmlassungen.html